Die HMK stärkt die missionarischen und diakonischen Bemühungen verfolgter Christen. Dadurch ermöglichen wir Christen in Bedrängnis, anderen in Wort und Tat die Liebe Christi zu zeigen – manchmal auch ihren Verfolgern.
Verfolgte Christen unterstützen
Die Hilfsaktion Märtyrerkirche unterstützt mit den Spenden, die ihr anvertraut werden, weltweit Projekte zur Hilfe für verfolgte Christen. Sie arbeitet dabei zusammen mit Partnern vor Ort.
Bereiche der Projektarbeit sind Soforthilfe, Überlebenshilfe, Medizinische Hilfe, Kinderhilfe, Wiederaufbau, Rechtsbeistand, Ausbildung, Evangelisation und Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Erfahrungen verfolgter Christen und ihr Zeugnis lassen uns einen neuen und klareren Blick auf biblische Wahrheiten gewinnen. Wir lernen von den Verfolgten, dass Leiden zum Christsein gehört, weil auch Jesus gelitten hat. Wir sehen, wie Gott in diesem Leiden trägt.
Die biblische Sicht von Verfolgung wollen wir als Herausforderung und Ermutigung im deutschsprachigen Raum weitergeben.
Selbst Zeuge sein
Die HMK veröffentlicht persönliche Erlebnisse verfolgter Christen. Denn sie berichten von der Gnade Gottes. Dadurch werden Christen im Westen zu Hingabe in der Nachfolge Jesu und zum eigenen, mutigen Zeugnis herausgefordert.
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Über uns
Abzugsfähigkeit
Gut zu wissen
Ihre Spende an den Hilfsaktion Märtyrerkirche e.V. können Sie steuerlich geltend machen.
Insgesamt gilt dies für von Ihnen geleistete Spenden bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte; sie sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig.
Sollten Sie Interesse an einer Zuwendung an die Hilfsaktion Märtyrerkirche haben, die darüber hinaus geht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Für Ihre Spende erhalten Sie zur Vorlage beim Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung, die Ihnen jeweils zu Beginn des Folgejahres zugeschickt wird. Für Spenden bis zu einer Höhe von 300 Euro greift der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Es genügt die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes (Kopie vom Kontoauszug).
Wir sind wegen Förderung religiös Verfolgter, gemäß § 52, Abs. 2, Satz 1, Nr. 02 und 10 AO, nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Wetzlar StNr. 39 250 61402, vom 25.09.2023 für das Jahr 2022 nach § 5, Abs. 1, Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3, Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Spendengrundsätze
Transparenz ist wichtig
Die Hilfsaktion Märtyrerkirche finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Der Verein erhält weder öffentliche Fördergelder noch sonstige Drittmittel.
Als gemeinnütziger Verein unterliegt die Hilfsaktion Märtyrerkirche der Prüfung durch das zuständige Finanzamt. Darüber hinaus betraut der Vorstand regelmäßig einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses, der ein entsprechendes Testat ausstellt.
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat die HMK mit „geprüft und empfohlen“ ausgezeichnet.